Solaranlage Förderung 2025 – alle Zuschüsse, Vergütungen und Steuervorteile für Schleswig-Holstein

Das Wichtigste 2025 auf einen Blick

Die staatliche Unterstützung für Photovoltaik (PV) bleibt 2025 attraktiv: Es gibt feste Einspeisevergütungen über 20 Jahre, 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation, oft keine Einkommensteuer für kleine bis mittlere Anlagen – und in einigen Kommunen zusätzliche Zuschüsse. Die aktuellen EEG-Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August 2025 bis 31. Januar 2026.

Bundesweite Förderung: Einspeisevergütung nach EEG

Aktuelle Vergütungssätze (Inbetriebnahme 01.08.2025–31.01.2026)

Für auf Gebäuden installierte Anlagen (Teileinspeisung = Überschuss, Volleinspeisung = alles ins Netz) gelten folgende Werte: bis 10 kW 7,86 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,47 ct/kWh (Volleinspeisung); bis 40 kW 6,80 ct/kWh bzw. 10,45 ct/kWh; bis 100 kW 5,56 ct/kWh bzw. 10,45 ct/kWh. Für sonstige Anlagen gelten abweichende Werte. Die feste Vergütung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Solarpaket I: geplanter Zuschlag für 40–100 kW

Der im Solarpaket I vorgesehene Aufschlag von 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW ist beihilferechtlich (EU) noch nicht endgültig genehmigt – bis dahin gelten die oben genannten Sätze ohne Zuschlag.

Negative Strompreise: Vergütungspausen

Für neue PV-Anlagen entfällt die EEG-Zahlung in Zeiträumen mit negativen Strompreisen an der Börse. Das betrifft nur diese Stunden – außerhalb davon fließt die Vergütung normal.

Alternative zum Fixpreis: Marktprämie (Direktvermarktung)

Statt Einspeisevergütung könnt ihr die gleitende Marktprämie wählen. Für Anlagen bis 1.000 kW veröffentlicht die Bundesnetzagentur die „anzulegenden Werte“ – für 10/40/100/400/1.000 kW sowie Volleinspeisung/Teileinspeisung. Diese Werte gelten für Inbetriebnahmen ab 01.08.2025 und bestimmen eure Prämie in der Direktvermarktung.

Mieterstrom: Extra-Zuschlag für Strom direkt an Bewohner

Wer Mieter*innen direkt mit PV-Strom versorgt, kann zusätzlich den Mieterstromzuschlag erhalten. Für Inbetriebnahmen ab 01.08.2025 liegt er bei 2,56 ct/kWh (bis 10 kW), 2,38 ct/kWh (bis 40 kW) und 1,60 ct/kWh (bis 1.000 kW).

Steuerliche Vorteile 2025

0 % Umsatzsteuer auf PV, Speicher und Einbau

Seit 1. Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf/nahe Wohngebäuden – einschließlich wesentlicher Komponenten wie Batteriespeicher oder Zählerplatzertüchtigung. Die Regel ist nicht befristet.

Einkommensteuer-Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG

Einnahmen aus kleineren PV-Anlagen sind oft einkommensteuerfrei: bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (inkl. Nebengebäude) bzw. 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit auf anderen Gebäuden – insgesamt bis 100 kWp pro Steuerpflichtigem (Freigrenze). Überschreitet die Gesamtleistung 100 kWp, entfällt die Befreiung. Details und Beispiele stehen in den BMF-Einkommensteuerrichtlinien 2024.

Förderkredite

KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“

Für Privatleute und Unternehmen gibt es zinsgünstige Kredite (z. B. PV, Speicher, Netze). Wichtig: immer zuerst Antrag stellen, bevor Handwerksleistungen beauftragt werden.

Regionale Förderung in Schleswig-Holstein

Landesweit

Ein eigenes Landesprogramm für private PV-Anlagen besteht derzeit nicht; Speicherförderungen wurden 2024 vorgestellt, viele Programme sind jedoch haushaltsabhängig bzw. für bestimmte Zielgruppen. Prüft zusätzlich kommunale Angebote.

Beispiel Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel hat ein Solar-Förderprogramm mit Zuschüssen u. a. für PV auf Einfamilienhäusern (300 €/kWp ab 5 kWp), Mehrfamilienhäusern (100 €/kWp) oder Mieter*innenstrom sowie 100 € für Balkonkraftwerke. Achtung: Aufgrund einer Haushaltssperre vom 23. Mai 2025 können aktuell keine neuen Förderzusagen erteilt werden; der Status wird auf der städtischen Seite aktualisiert.

Weitere Kommunen

Einige Gemeinden und Stadtwerke in SH fördern Balkonkraftwerke oder flankierende Maßnahmen. Da Budgets schnell ausgeschöpft oder temporär gesperrt sein können, lohnt der Blick auf die Websites eurer Kommune bzw. Stadtwerke oder eine kurze Rückfrage bei uns.

So kombiniert ihr Förderungen sinnvoll

Reihenfolge und Kombinierbarkeit

  1. Vor Beginn beauftragen: Für Kredite/Zuschüsse gilt fast immer „erst Antrag, dann Auftrag“.
  2. EEG-Vergütung vs. Marktprämie wählen: Für typische Einfamilienhäuser ist die Einspeisevergütung der einfache Standard; bei größeren Dächern kann Direktvermarktung sinnvoll sein.
  3. Kommunale Zuschüsse mitdenken: Lokale Programme (z. B. Kiel) sind oft zusätzlich zur EEG-Vergütung möglich – achtet aber auf Sperrfristen und Budgets.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Teileinspeisung maximiert eure Stromkostenersparnis; Volleinspeisung bringt höhere ct/kWh, kann sich lohnen, wenn euer Eigenverbrauch niedrig ist oder sehr viel Dachfläche verfügbar ist. Die aktuellen Sätze oben helfen beim Rechnen.

Schritt-für-Schritt zur Förderung

1) Bestandsaufnahme und Dimensionierung

Dach prüfen (Statik, Dachhaut, Elektro), Verschattung analysieren, passende Größe und Speicher auswählen.

2) Förder-Check

EEG-Vergütungssatz anhand der geplanten Inbetriebnahme und Anlagengröße bestimmen; mögliche kommunale/ Stadtwerke-Zuschüsse sichten; KfW‑Finanzierung abklären.

3) Steuern klären

0 % Umsatzsteuer beim Kauf/Einbau nutzen; Einkommensteuerfreiheit prüfen (Leistungsgrenzen, 100‑kWp‑Freigrenze).

4) Antrag vor Auftrag

Zuerst den Kredit/Zuschuss beantragen, dann beauftragen – sonst droht der Förderausschluss.

5) Installation, Anmeldung, Inbetriebnahme

EEG-Vergütung beginnt mit Inbetriebnahme; die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum (Zeitfenster beachten).

Häufige Fragen 2025

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

20 Jahre ab Inbetriebnahme (plus Inbetriebnahmejahr anteilig).

Gilt 0 % Umsatzsteuer auch für Batteriespeicher?

Ja – wenn der Speicher dem PV‑Betrieb dient; sogar Zählerplatz‑Anpassungen und Energiemanagement können darunter fallen.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen trotzdem Geld?

Während negativer Börsenstrompreise gibt es für neue Anlagen keine EEG-Zahlungen; außerhalb dieser Stunden schon.

Gibt es 2025 Extra-Geld für größere Dächer?

Für 40–100 kW sieht das Solarpaket I einen Aufschlag vor – er wird aber erst mit EU‑Genehmigung wirksam.

Fazit: 2025 ist ein gutes Jahr für eure PV – besonders mit Beratung

Mit garantierten EEG‑Einnahmen, 0 % Umsatzsteuer, häufig steuerfreier Einspeisung und vereinzelt kommunalen Zuschüssen rechnen sich Solaranlagen 2025 schnell. Die Details hängen jedoch von Größe, Inbetriebnahmedatum und eurem Wohnort ab. Wenn ihr in Schleswig‑Holstein plant, hilft euch sonne.sh von der ersten Beratung über die Elektroinstallation bis zur Dachprüfung – inklusive Förder‑ und Vergütungscheck für euren konkreten Fall. Meldet euch, wir rechnen das individuell für euch durch